Genauso kann ich eine freie Lizenz später widerrufen und zurück ziehen.
Das wäre bei CC-BY-SA 3.0 gegen den Lizenztext.
Nicht nur. Jede Lizenz ist ein Vertrag und der Spezialfall "zeitlich nicht begrenzter Lizenzvertrag" ist, jedenfalls so lange der Partner ihn nicht verletzt, unkündbar. Zudem ergibt sich aus allen freien Lizenzen das zeitlich und auch sonst unlimitierte Recht, teilweise sogar die Pflicht, der Weitergabe des Werks in bearbeiteten und unbearbeiteten Fassungen unter der gleichen Lizenz und damit der Weiterlizenzierung an Dritte. Würde also X sein Werk an A lizenzieren und A an B weiter lizenzieren, dann könnte, falls der X die Lizenz widerruft, der B an den A lizenzieren und die "Rücknahme" wäre völlig für die Katz.
Der X kann allenfalls damit aufhören, das Werk selbst unter einer freien Lizenz zu verbreiten. Weil sowas wenig Sinn macht werden allenfalls neue Versionen des Werks unter unfreie Lizenzen gestellt. Der Urheber darf das, jedenfalls so lange er damit keine Rechte Dritter verletzt (z.B. aus der GPL).
So kann Oracle z.B. die Forks von OpenOffice ( -> LibreOffice ) und MySQL ( -> MariaDB ) nicht verhindern.
Hint:
Grube ist weg, die Bahn hat keinen Chef - aber die Züge fahren ungewöhnlich pünktlich. Ohne Chef gehts also besser?