Rolf b: Bildmanipulation - Was habe ich getan?

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So, habe gerade nochmal die Seite vom Lizenzhinweisgenerator aufgerufen. Der Assistent hat auf der Seite "Veränderungen" ein Fragezeichen, dahinter findet sich

Es reicht eine Kurzangabe wie “Ausschnitt” oder “Kolorierung”.

Also machst Du eine Kurzangabe. Ausschnitt und Skalierung. Skalierung bedeutet nicht zwingend die Beibehaltung des Seitenverhältnisses. Und die CC verlangt überhaupt keine Angaben des Änderungsumfangs, erlaubt dem Lizenzgeber aber, eine Markierung oder Beschreibung von Änderungen (Adaptions) zu verlangen. Da hilft nur, den feuchten Klumpen zwischen den Ohren zu benutzen und mit den beiden Bällchen links und rechts der Nase zu verbinden.

Eine Veränderung der Auflösung dagegen sollte laut CC 2a(4) eine technische Modifikation sein und ist Dir auf jeden Fall freigestellt, sie gilt nicht als Adaption.

Rolf
Juristischer Laie