Hi,
ich bin zwar selber Wirtschaftswissenschaftler, aber in diesem Punkt bin ich grade nicht ganz sicher.
Ich bin der Meinung, dass (von Abschlagsrechnungen mal abgesehen), die Umsatzsteuer zum Liefer- /Leistungsdatum fällig wird, und zwar zum zu diesem Zeitpunkt fälligen Ust-Satz.
Ist das korrekt?
Hintergrund: Ich möchte gerade innerhalb einer Faktura einen Umsatzsteuerwechsel programmieren. Bisher sind dort fest 19% hartcodiert genutzt.
Und mir stellt wsich die Frage, wie wird eine Rechnung aussehen müssen, die am 03.01.20xx erstellt wird, die aber Leistungen berechnet, die am 28.12.20(xx-1) ausgeführt wurden.
Wird dort die alte Ust (z.b. 19%) wirksam oder die neue mit (z.b. 9% - Späßle muß in Zeiten hohen Außenhandelsdefizits sein...)?
L.