Tach!
Ich bin der Meinung, dass (von Abschlagsrechnungen mal abgesehen), die Umsatzsteuer zum Liefer- /Leistungsdatum fällig wird, und zwar zum zu diesem Zeitpunkt fälligen Ust-Satz.
Ist das korrekt?
Wenn ich das richtig sehe, regelt das für die jüngsten allgemeinen und speziellen Änderungen der §27 UStG, und der ist nicht gerade kurz. Für zukünftige Änderungen wird das eine Gesetzesanpassung neu regeln müssen.
dedlfix.