TS: Steuerprofis hier?

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Hello,

Wichtig ist mir insofern also nur, wann die Ust anfällt und ich bin mir stündlich sicherer, dass es zum Liefer-/Leistungsdatum ist. §1/§13 UstG sprechen da eigentlich eine eindeutige Sprache zur Entstehung bzw. Fälligkeit der Ust.

Die fällt mit Rechnungsstellung an. Die Rechnungsstellung muss zeitnah erfolgen, wobei die Praxis bis zu sechs Monate nach erfolgter Leistung zulässt, aber nicht vor erfolgter Leistung. Darum sprach ich ja das erforderliche Lieferschein- und Berichtswesen an.

Liebe Grüße
Tom S.

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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.