TS: Steuerprofis hier?

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Hello,

Die fällt mit Rechnungsstellung an. Die Rechnungsstellung muss zeitnah erfolgen, wobei die Praxis bis zu sechs Monate nach erfolgter Leistung zulässt, aber nicht vor erfolgter Leistung. Darum sprach ich ja das erforderliche Lieferschein- und Berichtswesen an.

Bist Du da sicher? Bsp: Ich decke Dein Dach am 31.12.2017, ab 01.01.2018 sollen 20% Mwst. gelten. Ich erstelle die Rechnung am 02.01.2018. Ich würde 19% Mwst berechnen.

Ist das so schwer? Ich habe doch gar nichts über die Höhe gesagt, sondern nur, wann die Schuld beginnt. Und die Fälligkeit der Rechnung ist noch eine ganz andere Sache (siehe Autokonzern).

Die USt fällt mit Rechnungsstellung an. Die Rechnungstellung kann bis zu einem halben Jahr nach Erbringen der Leistung erfolgen. Da Du aber eine Abgrenzung der Leistung vornehmen musst/kannst, berechnsest Du 19%. Für alle Leistungen, die nach der Erhöhung erbracht werden, muss der neue Steuersatz angesetzt werden.

Liebe Grüße
Tom S.

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Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.