MrMurphy1: Steuerprofis hier?

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Hallo

Schwierig. Dein Wust an Falsch- und Fehlinformationen ist kaum auseinanderzudröseln, zumal du dir gerne selbst widersprichst.

Die fällt mit Rechnungsstellung an.

Das ist falsch. Lukas hat das schon richtig geschrieben. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer hängt weder von der Rechnung noch von der Zahlung ab. Siehe in jedem Lehrbuch oder zum Beispiel

https://www.haufe.de/

"Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden. Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch auf den Eingang des Rechnungsbetrags an."

Zudem hat Lukas Leistungen zwischen Unternehmern direkt ausgeschlossen und auch nichts von innereuropäischen Leistungen geschrieben.

Die Sonderstellung von Abschlagszahlungen hast Du ja schon erwähnt, da musst Du schon abdrücken, obwohl über die Leistung noch gar nicht abgerechnet wurde.

Auch falsch. Abschlagzahlungen sind ein rechtlich feststehender Begriff und sind nur nach Erbringung von Teilleistungen fällig. Siehe im § 632a Abschlagszahlungen BGB.

Bei allen anderen wird die Vorauszahlung auf die brechnete Umsatzsteuer bei monatlicher Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats fällig, egal, ob Du vom Kunden jemals Geld siehst.

Auch falsch. Sobald feststeht, dass der Kunde nicht zahlt, bekommt der Unternehmer die USt vollkommen problemlos zurück.

Hat der Kunde 120 Tage Zahlungsziel (soweit hat es ein großer Autobauer inzischen betrieben) finanzierst du ihm also die Umsatzsteuer für 110 Tage vor, denn er kann sie sofort als Vorsteuer geltend machen.

Soll der Autobauer in diesem verworrenem Beispiel Lieferer oder Kunden sein?

Zudem sind Vereinbarungen über Zahlungsziele immer freiwillig. Wer die nicht geben will muss es auch nicht. Nach dem Gesetz ist die Zahlung direkt nach der Erbringung der Leistung fällig. Du schimpfst demnach dagegen, das Verträge im Grundsatz frei vereinbart werden dürfen, fordest damit also eine stärkere gesetzliche Regelung. Merkst du das überhaupt?

Das ist übrigens wieder mal ein Beispiel für die Ungerrchtigkeit der momentanen Marktwirtschaft.

Was für ein Unsinn. Die USt hat mit der Wirtschaftsform überhaupt nichts zu tun.

Sozial finde ich das nicht, wenn die Großen durch den Staat sanktioniert durch die Kleinen kreditiert werden.

Das stimmt doch überhaupt nicht. Wie kommst du darauf das die Kleinen (Wer ist das deiner Meinung nach überhaupt?) die Großen Kreditieren. Der gesetzliche Grundsatz ist Zahlung nach Leistung, also genau das Gegenteil was du schreibst.

Es betrifft ohnehin nur Endverbraucher oder Kleinunternehmer, weil die keine Vorsteuer ziehen dürfen.

Schon wieder vermischter Unsinn. Selbstverständlich dürfen Kleinunternehmer Vorsteuer ziehen.

Wobei der Begriff Kleinunternehmer auch feststehend ist und deshalb vorsichtig verwendet werden sollte.

Unternehmen, die bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten, sind gegenüber den von dir undefiniert beschriebenen Großen sogar im Vorteil.

Sie können zum einen selbst entscheiden, ob sie überhaupt an der Umsatzsteuer teilnehmen wollen (Kleinunternehmerregelung).

Und wenn sie an der Umsatzsteuer teilnehmen können sie selbst entscheiden, ob die wie üblich nach der Leistungserbringung erfolgen soll (Sollbesteuerung) oder erst bei Zahlung (Istbesteuerung).

Die Großen sind hingegen an die Sollbesteuerung gebunden. Wo soll da die Benachteilgung der Kleinen sein? Das ist ganz im Gegenteil eine bewußte Anschubförderung zum Vorteil der "kleinen" Unternehmer.

Die Rechnungsstellung muss zeitnah erfolgen,

Falsch.

wobei die Praxis bis zu sechs Monate nach erfolgter Leistung zulässt,

Falsch.

aber nicht vor erfolgter Leistung.

Falsch.

Richtig ist

"führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;"

(Hervorhebung durch Fettschrift durch mich)

Eine Maßnahme um die Schwarzarbeit in den Griff zu bekommen.

Und

"Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen."

(Hervorhebung durch Fettschrift durch mich)

In allen anderen Fällen, zum Beispiel Leistungen an Endverbraucher, muss der Unternehmer überhaupt keine Rechnung ausstellen, aber er darf es. Schon deshalb ist es unsinnig die USt von einer Rechnung abhängig zu machen.

Geschäfte von Unternehmer zu Unternehmer hat Lukas jedoch ausgeschlossen. Das trifft also beides auf Lukas Frage nicht zu.

Und mit einer Rechnung hat die Fälligkeit der USt wie schon geschrieben überhaupt nichts zu tun. Ausnahme: Die Rechnung wird vor einer Leistungserbringung erstellt.

Die USt fällt mit Rechnungsstellung an.

Nur wenn die Rechnung vor Leistungserbringung erstellt wird. Davon hat Lukas aber nichts geschrieben.

DAS wäre bei Einführung einer echten Umsatzsteuer sogar möglich. Wenn jeglicher Leistungswewechsel incl. Börsengeschäften mit 0,5% besteuert werden würde, könnte man sich die sogenannte "Mehrwertsteuer" sparen, müsste keine Vorsteuern mehr berechnen (die gäbe es dann nämlich nicht mehr) und belastet würden auch endlich die horrenden Luftgeschäfte, die am Ende doch nur zum Börsencrash, zur Bankenkrise etc führen.

Eine reine Milchmädchenrechnung. So ein ähnliches System gab es vor Einführung der heuten USt jahrzehntelang in Deutschland. Das war für den Endverbraucher teurer. Und was die Luftgeschäfte mit der USt zu tun haben erschließt sich wohl nur dir.

Vor 50 Jahren hätte man das noch mit der SPD durchsetzen können

Vor 50 Jahren gab es die Umsatzsteuer in der heutigen Form überhaupt noch nicht.

vor 25 vielleicht auch noch

Auch falsch. Die heutige USt in Deutschland wurde von Beginn an europäisch vereinheitlicht (harmonisiert). Alle EU-Mitglieder haben damit automatisch das gleiche USt-System.

Zum eindeutigen Vorteil einer Exportnation wie Deutschland, aber auch aller Endverbraucher, die EU-intern Verkäufe oder Käufe tätigen.

Die Unternehmen können sicherer kalkulieren und sind von der vorher üblichen, kostenintensiven, Bürokratie und Rechtsunsicherheiten befreit, wodurch ihre Produkte billiger werden.

Gruss

MrMurphy