TS: Historische Frage zu Linux / GNU / GPL

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Hello,

Greift immer das Copyright des Landes, in welchem die Software programmiert wurde?

Es greift im ersten Schritt immer nur das Recht des Landes, in dem Du deinen Wohnsitz hast, bzw. in dem Du deine Entwicklung verbreitest und ggf. gegen das (vermeintliche) Recht eines Dritten (der Staat als Mittler ist der Zweite) verstößt.

Allerdings haben die Staaten untereinander Rechtsabkommen. Anders wären internationale Patente gar nicht denkbar. Man muss aber auch zwischen Patent- und Urheberrecht (Copyright) unterscheiden. Das sind auch in USA zwei verschiedene Schuhe.

China hat da in der Vergangeheit konsequent nicht teilgenommen. Irgendwie erworbenes Wissen wurde dort also rigoros in neue Entwicklungen eingeflochten. Wie es inzwischen aussieht, weiß ich nicht.

Da Software in DE lange Zeit nicht schutzfähig war, hätte es also sein können, dass Du für den Verbreitungsraum Deutschland mit Hilfe des Wissens aus den USA ein eigenes Betriebssystem hättest entwicklen können, ohne (hier) ein Gesetz zu verletzen. Du hättest ja vermutlich nicht alles genauso gemacht, wie im Ur-Unix; es hätte also sogar nach US-Amerikanischem Recht eine neue Entwicklung dabei herauskommen können, die Du dann freilich rechtzeitig international zum Patent hättest anmelden müssen.

Liebe Grüße
Tom S.

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