Rolf B: Halloween

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Hallo Tom,

lmgtfy…

Guck in die Wikipedia nach "Stille Feiertage" bzw. "Tanzverbot".

In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen steht, dass der RefTag in Bayern kein Tanzverbot hätte. Aber am darauf folgenden St. Nimmerleinstag (ab 02:00 Uhr) schon. Du kannst die Halloween-Nacht also nicht in der Disco durchmachen, wenn die in Bayern, BW, NRW, RP oder Saarland steht.

Achso, @@Jochen - es gibt einen Sonderfall im Mai: Christi Himmelfahrt kann auf den 1. Mai fallen, wenn Ostern am 23.3. ist. Dann darfst Du nur einen Tag abziehen :)

Rolf

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sumpsi - posui - clusi