TS: rechtliches: persönliche Daten falsch

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Hello,

Eine Datingseite richtet sich in aller Regel an volljährige Menschen. Die Angabe des Geburtsdatums ist da schon vertragsrelevant.

Nein, eine Checkbox „Ich versichere, volljährig zu sein“ sollte genügen.

Den Nachweis muss im Zweifelsfall auch der Plattform-Betreiber führen und nicht derjenige, der für sich ggf. Leistungen erwirken wollte, die ihm nach dem Alter gesetzlich noch nicht zugänglich sein durften.

Soweit es mir bekannt ist, macht sich ein 15jähriger, der am Kiosk harten Schnaps kauft, in keiner Weise strafbar, wohl aber der Kiosk-Betreiber!

Warum sollte das beim Kauf von Sexualdienstleistugnen o. ä. im Internet anders gehandhabt werden?

Liebe Grüße
Tom S.

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