Und nein, krumme Gurken waren nie verboten
Hier mal ein Zitat aus Wikipedia: Gurken, die von den vorgeschriebenen Standards abwichen, durften nicht als Qualitätsprodukte mit Güteklassensiegel verkauft werden
heißt auf Deutsch: "Du darfst Deine Dienstleistung/Produkt anbieten", wenn Du es als minderwertig kennzeichnest.
Wenn du meinst, dass eine krumme Gurke minderwertig ist, bitte. Du bist offenbar Gurkensalathersteller, für den gilt das nämlich, wie beschrieben, in der Tat. Auf die Güteklassen scheinst du jedenfalls sehr viel Wert zu legen, wenn ein Produkt ohne Klasse deiner Meinung nach minderwertig sein muss.
Das kommt einem Verbot fast gleich.
Man darf auch kein Normal-Benzin als Super-Benzin verkaufen, das ist Betrug. War deshalb jemals der Verkauf von Normal-Benzin verboten? Dresdner Stollen darf nicht als Dresdner Stollen verkauft werden, wenn er gar nicht in Dresden hergestellt wurde. A4-Papier, dass gar nicht den DIN-A4-Regeln entspricht? Nein, auch nicht.