DSGVO, Recht auf Vergessenwerden und auf Datenübertragbarkeit
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Erfüllt beides den Tatbestand der "Erhebung persönlicher Daten". Darüber hinaus fehlen die Datenschutzerklärung und eine Checkbox zur Gelesen~Bestätigung und das Protokoll ist immer noch HTTP und damit unverschlüsselt. Und zur Erhebung persönlicher Daten bedarf es dringender Gründe, die anhand der vorliegenden Seite ebenfalls nicht erkennbar sind.
MfG
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