Hej marctrix,
Sie braucht einen Bezug. Abmahnungen bei Verstößen gegen das derzeit geltende Recht, dass die Form des Impressums vorgibt, können beispielsweise nur von Mitbewerbern veranlasst werden, weil ein falsches Impressum gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Ist ja auch nicht schön, wenn man selber alle Datensammeleien, die man so betreibt, ordentlich auflistet und ein Konkurrent, der womöglich viel mehr sammelt, seine Kunden im Glauben lässt, nichts dergleichen zu tun, weil er die Sammelei einfach verschweigt. Das kann dann ja schon dazu führen, dass man bei dem lieber einkauft, der anscheinend gar nichts sammelt. Dass das technisch gar nicht möglich ist, weiß ein Laie nicht.
Sorry, hier habe ich unsauber formuliert und Datenschutz(-erklärung) und Impressum in einen Topf geworfen. Tatsächlich sind das zwei unterschiedliche Dinge, die man allerdings häufig auf einer „Impressum“ genannten Seite findet.
Marc