Tach!
Nehmen wir an ich besuche nur ein einziges mal Onlineshop X. Ich kaufe dort nichts, habe allerdings den Onlineshop besucht, reicht das als Bezug aus oder muss ich etwas im Shop gekauft haben?
Es kommt darauf an. Zum einen sind es Mitbewerder, die berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen, wenn es im wettbewerbsrechtliche Vorteile geht. Verbraucher können das meines Wissens nicht direkt, aber Verbraucherschutzverbände können da was tun, wenn es um Dinge geht, die Verbraucher unrechtmäßig benachteiligen.
Heißt das Verbraucher bzw. Privatpersonen können niemals direkt über einen Rechtsanwalt abmahnen, weil hier niemals der rechtlich passende Bezug bestehen kann?
Du kannst nicht wild durch die Gegend abmahnen, sobald du irgendeinen Rechtsverstoß feststellst. Der Verstoß muss dich in irgendeiner Art betreffen. Eben wie bei einem Mitbewerber, durch dessen Verstoß du schlechtere Karten im Wettbewerb hast als er. Als Verbraucher hast da da halt keinen Anlass, weil du nicht benachteiligt bist, solange es nicht etwas ist, das dich als Kunde betrifft. Welche konkreten Möglichkeiten du als Verbraucher und (potentieller) Kunde hast, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich im Vorfeld nichts, solange kein Vertrag zustandegekommen ist.
Wenn du als Privatperson einen Rechtsverstoß feststellst, der dich nicht direkt betrifft, kann du nur Anzeige erstatten.
Heißt das die Person, die einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, ist immer Inhaber einer Firma bzw. ist Mitarbeiter einer Fima und handelt im Namen des Inhabers dieser Firma?
Das ergibt sich aus den gesetzlichen Möglichkeiten, wann man Abmahnungen anstelle von Klagen als erste rechtliche Handhabe erstellen darf. Die Wikipedia zählt bei Abmahnung noch ein paar Möglichkeiten auf, zum Beispiel im Abschnitt Besitzstörung und Unerlaubte Handlungen. Du kannst demzufolge also zum Beispiel auch deinen Nachbarn abmahnen, nicht immer über deinen Rasen zu latschen.
dedlfix.