Tach!
Wenn ein Verbraucher in einem Online-Shop (der gegen das Datenschutzgesetz verstößt) etwas kauft liegt zum einen ein Rechtsverstoß vor der den Verbrauher betrifft, zum anderen liegt ein Vertrag vor, damit wären doch eigentlich alle Voraussetzungen gegeben um über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung rauszuschicken?
So genau kenne ich die Details nicht. Der Datenschutzverstoß ist ja etwas, das dich und deine Daten betrifft. Dagegen kannst du sicherlich etwas unternehmen. Ob Abmahnung oder was anderes sagt dir deine Rechtsberatung. Wenn es aber nicht um deine Daten geht, berechtigt auch ein Vertragsverhältnis für irgendein anderes Thema dich nicht, dagegen vorzugehen.
In der Praxis darf der Verbraucher die Abmahnung wohl aber nicht über den Anwalt rausschicken sondern nur über den Verbraucherschutz oder?
Was der Verbrauchserschutz darf und was nicht, müsstest du ihn befragen. Die hauptsächliche Frage ist, was er überhaupt darf. Ob dann ein Anwalt ins Spiel kommt, ist nebensächlich.
Warum der Verbraucher das nicht über den Anwalt darf kann ich nicht nachvollziehen?
Für deine eigenen Fälle darfst du nach Belieben rechtlichen Beistand wählen. Du darfst nur nicht nach Belieben rechtliche Dinge klären, die dich nicht direkt was angehen.
dedlfix.