Wer sagt dir, dass ohne Abmahnungen nicht direkt geklagt würde?
Das geht! Hat aber in dem Fall, dass dann sofort die Unterwerfungserklärung abgegeben wird, die für die Kläger unerfreuliche Kostenregelung gemäß § 93 ZPO (Frau Dr. jur. Elisabeth Stöve vom LG Düsseldorf ggf. an Herrn Reinholz und das wegen deren Mists aus dem Talar gesprungene OLG erinnern...)
Und das sie die Kosten zahlen sollen wollen die Typen ja gerade nicht erreichen. Also ist eine Klage oder ein EV-Verfahren ohne vorherige Abmahnung einfach nur dumm.
Demnach ist dieses miese Spiel doch die einzige Möglichkeit deutsches Recht in die Praxis umzusetzen?
In anderen Ländern (Österreich, Frankreich) gibt es für sowas Behörden oder "Kammern" (AT) und solche Verstöße werden nicht als Zivilsache zwischen Parteien sondern als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Das ist unter jedem Aspekt billiger.