JürgenB: Verfahrensverzeichnis, Datenpannenpläne, Auftragsverarbeitungsverträge

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Hallo

In der Theorie sind diese Dokumente natürlich verpflichtend, in der Praxis meines Erachtens allerdings nicht notwendig, einfach deshalb, weil von einem außen stehenden nicht festgestellt werden kann ob diese Dokumente vorliegen oder nicht. Wenn ein Außenstehender das nicht nachprüfen kann hat er auch nichts in der Hand um eine Abmahnung in Auftrag zu geben.

ich glaube, du solltest mal an deinem Rechtsverständnis arbeiten.

Gruß
Jürgen