Karl Heinz: Verfahrensverzeichnis, Datenpannenpläne, Auftragsverarbeitungsverträge

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@@JürgenB,

In der Theorie sind diese Dokumente natürlich verpflichtend, in der Praxis meines Erachtens allerdings nicht notwendig, einfach deshalb, weil von einem außen stehenden nicht festgestellt werden kann ob diese Dokumente vorliegen oder nicht. Wenn ein Außenstehender das nicht nachprüfen kann hat er auch nichts in der Hand um eine Abmahnung in Auftrag zu geben.

ich glaube, du solltest mal an deinem Rechtsverständnis arbeiten.

Du wirst mir doch Recht geben das diese Dokumente in der Praxis bei den wenigsten KMUs vorliegen. Das ist meines Erachtens eine Tatsache, Rechtsverständnis hin oder her.

Wenn sehr kleine Unternehmen alles rechtlich perfekt realisieren würden hätten sich viel weniger Zeit sich auf Ihre Kernkompetenz zu konzentrieren. Dann wären die Unternehmen zwar rechtlich sauber aber insolvent.