Robert B.: Verfahrensverzeichnis, Datenpannenpläne, Auftragsverarbeitungsverträge

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Hallo @Karl Heinz,

Du wirst mir doch Recht geben das diese Dokumente in der Praxis bei den wenigsten KMUs vorliegen. Das ist meines Erachtens eine Tatsache, Rechtsverständnis hin oder her.

das ist vor Gericht vollkommen egal. Die Deutschen sind auch Weltmeister im Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und es bleibt trotzdem verboten.

Wenn sehr kleine Unternehmen alles rechtlich perfekt realisieren würden hätten sich viel weniger Zeit sich auf Ihre Kernkompetenz zu konzentrieren. Dann wären die Unternehmen zwar rechtlich sauber aber insolvent.

Deshalb kann man diese Tätigkeit auch wunderbar auslagern, da es mehr als ausreichend Dienstleister dafür gibt.

Übrigens wurde das Abmahnwesen u.a. deswegen geschaffen: Falls sich ein Mitbewerber einen unfairen Vorteil verschaffen möchte, indem er diese Kosten einspart.

Viele Grüße
Robert