Karl Heinz: Verfahrensverzeichnis, Datenpannenpläne, Auftragsverarbeitungsverträge

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@@Robert,

Aber du kannst uns gerne einmal verraten, warum du fast schon zwanghaft gegen demnächst geltendes Recht verstoßen willst.

Es geht nicht um mich, es geht um meine Kunden, die haben keinen Plan und fragen mich. Einige sind mit Impressum, Datenschutzerklärung und AGBs schon restlos überfordert, wenn ich da jetzt noch mit Verfahrensverzeichnis, Datenpannenplänen und Auftragsverarbeitungsverträgen komme machen die komplett zu. Ich möchte den Kunden zumindest etwas helfen. "To much" finde ich da kontraproduktiv. Erstmal Impressum, Datenschutzerklärung und AGBs anpassen, wenn das alles passt erkläre ich den Kunden das mit dem Verfahrensverzeichnis, den Datenpannenplänen und den Auftragsverarbeitungsverträgen und sage Ihnen das Sie dies unbedingt umsetzen sollten, machen werden es viele trotzdem nicht.

Ich will nur das beste für meine Kunden und mache mir deshalb Mühe. Sicherlich ist das was ich eben geschrieben habe nicht der perfekte Weg, stellt allerdings einen temporären Kompromiss dar. In diesem Kontext finde ich es schade, dass Ihr mein "helfen wollen" negativ bewertet 😟.

Mal am Rande: Liegen bei selfhtml solche Dokumente vor? Wenn das nicht der Fall ist werdet Ihr mir das sicherlich nicht verraten, sonst würden Ihr ja nach außen kundtun das Ihr gegen geltendes Recht verstoßt ;-), wie wohl fast jedes KMU.

Nutz doch den standardisierten Prozess als Nutzer, das ab Ende Mai herauszubekommen.

Wie sieht denn dieser Prozess aus?