Hej pl,
es gibt jede Menge Demoseiten für Fileupload respective weiterer Inputfelder auf HTTP (unverschlüsselt). Natürlich fordern solche Demos nicht zur Eingabe pesönlicher Daten auf weil es ja Demos sind. Aber was sagt denn die neue Datenschutzverordnung dazu? Immerhin ist es ja möglich, daß da jemand die Kopie seines Passes da hochlädt.
Es verbietet dir nicht, mit Deinen Daten um dich zu werfen, wo immer du willst!
Die Frage ist, was das Gesetz den Betreibern o.g. Demoseiten vorschreibt, verbietet oder nicht verbietet.
Demo-Seite klingt erst mal, als ob da überhaupt nichts gespeichert wird…
Falls doch: welchen Sinn sollte es haben, da seinen Pass hochzuladen. Wie auch immer, wenn dazu nicht aufgefordert wird und es jemand wissentlich und freiwillig tut, wenn der Upload einer digitalen Passkopie auch nicht benötigt wird, um einen Dienst zu nutzen, sehe ich keinen Grund, warum das die DSGVO überhaupt betreffen sollte.
Marc