Hallo Robert,
Die GEMA ist da komplett anderer Meinung, weshalb es vor ein paar Jahren eine Tarifreform für Discotheken und Musikclubs gegeben hat.
Ich rede nicht von der Branche, sondern dem kleinen Gastronomen um die Ecke und zusätzlich meine ich keine gekauften Tonträger, sondern lediglich einen Fernseher aufzustellen.
Aber: Was hat der Steuerberater mit der GEMA am Hut? Schreibt der deine GEMA-Meldungen?
In meinem Fall machts tatsächlich die Buchaltung unter Einbeziehung des Steuerbüros. Nicht nur die Meldungen(Ausgaben), auch die Einkünfte der Gema und da diese ja auch noch intern aufgesplittet werden, sind das einige kostenpflichtige Buchungsvorgänge.
Vergleichbar wäre eher, dass du mit einem Mietwagen Taxi bist und der Autovermieter daher von dir Geld möchte. Da spielt es auch keine Rolle, dass die Marke des Autos von außen erkennbar ist oder auf dem Nummernschild der Name des Vermieters steht (als Werbung).
Schauen wir doch mal nach:
Künstler => Auftritt Radio (GEMA) => Einzelner Hörer(GEZ) | gemeinsame Nutzung(GEZ & noch mehr GEMA) | noch mehr Nutzer (mehr qm Raum) noch mehr Gema)
Fahrzeug => Zulassung => Einzelner Fahrer | gemeinsame Nutzung => 1x KFZ-Steuer)
Das Bundesfinanzministerium könnte doch nun auch sagen, es vertritt die Interessen der Bürger und ist demzufolge angehalten jede Quelle zu erschließen, nichts anders tut die GEMA. Nur um das aber nochmal klarzustellen, damit hätte ich gar kein Problem, wenn es wirklich den Künstlern zugute käme, was es ja auch teilweise tut, nur eben bitte nicht den kleinen Gastronomen um die Ecke mit seinem Fernseher, der bereits gema-bezahltes, öffentlich zugängliches und kostenfreies Material "en passant" zeigen möchte.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“