Wenn der Topf aber dieses Loch hat, dann gieß ihn aus.
bearbeitet von Regina Schaukrug> Könnte teuer für mich werden, denn der User hat nie eingewilligt dass ich ihm irgendwelche Mails zuschicken darf.
Das könnte es auch so. Denn es fehlt dann an einem Zweck der Speicherung seiner Mailadresse sowie der Beschränkung auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß - und Du musst die Daten ohnehin löschen.
[Art. 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/)