Anonümus: Rundfunkbeitrag im CoWorking-Space

Tag die Runde,

ich bin Geschäfstführer einer GmbH, habe aber keine Angestellte und auch kein eigenes Büro. Mein Firmensitz ist an einem Co-Working-Space angemeldet. Dort habe ich einen Briefkasten und eine Empfangsdame - aber keinen festen Desk (flex-desk). Diese Option habe ich mir schriftlich vom Finanzamt bestätigen lassen.

Anfänglich war der Firmensitz auf meine private Immobilie registriert. Zwischenzeitlich hatte ich auch ein eigenes Büro. Seit nun ca. einem Jahr bin ich im besagten CoWorking-Space.

Meine Firma habe ich bereits seit 2015. Von der GEZ wurde ich bisher nicht kontaktiert. Steckt einer in ähnlicher Situation und kann evtl. berichten, wie es bei ihm/ihr gelaufen ist?

VG, anon

  1. ..ach so, ein Fahrzeug habe ich auch geleased. Aber davon scheint die GEZ - bisher zumindest - nichts mitbekomemn zu haben.

    1. ..ach so, ein Fahrzeug habe ich auch geleased

      Hm. "habe ich" - Wer steht im Vertrag? Die GmbH oder Du? Das ist, ebenso wie die Frage nach der überwiegenden Nutzung (dienstlich oder privat) wesentlich.

      Was den Co-Working-Space mit "flex-desk" betrifft zahlt der Betreiber des Co-Working-Spaces. Es sähe wohl anders aus, wenn Du dort einen festen Raum oder auch nur Platz dauerhaft gemietet hättest.

      Dort habe ich [...] eine Empfangsdame

      Oi! Also wenn Du die Empfangsdame so wie hier geschehen als eigene Angestellte angibst, die dort ständig tätig sei, dann entsteht wohl eine Gebührenpflicht. Allerdings sind das doch regelmäßig Angestellte des Betreibers?

      Merkregel: Man soll sich in solchen Fragen immer GENAU ausdrücken.

      Anfänglich war der Firmensitz auf meine private Immobilie registriert. Zwischenzeitlich hatte ich auch ein eigenes Büro.

      Wenn (oder: Falls) die das rausbekommen wirst Du wohl die Gebühr für "bis 9 Mitarbeiter" zahlen. Der GF ist formal Angestellter. Das gilt auch wenn er einziger Gesellschafter ist.

      1. Hallo Regina,

        Hm. "habe ich" - Wer steht im Vertrag?

        Ja, die GmbH. Bezgl. Nutzung greift die 1%-Regelung.

        Was den Co-Working-Space mit "flex-desk" betrifft zahlt der Betreiber des Co-Working-Spaces.

        Das hatte ich auch ähnlich gelesen.

        Oi! Also wenn Du die Empfangsdame [..] Allerdings sind das doch regelmäßig Angestellte des Betreibers?

        Ja, sie ist Angestellte des Betreibers und ist im monatlichen Preis mit inbegriffen.

        Merkregel: Man soll sich in solchen Fragen immer GENAU ausdrücken.

        Das stimmt natürlich.

        Anfänglich war der Firmensitz auf meine private Immobilie registriert. Zwischenzeitlich hatte ich auch ein eigenes Büro.

        Wenn (oder: Falls) die das rausbekommen wirst Du wohl die Gebühr für "bis 9 Mitarbeiter" zahlen.

        Du beziehst dich auf die Vergangenheit?

        Der GF ist formal Angestellter. Das gilt auch wenn er einziger Gesellschafter ist.

        In der Tat.

        Danke, Anon

        1. Anfänglich war der Firmensitz auf meine private Immobilie registriert. Zwischenzeitlich hatte ich auch ein eigenes Büro.

          Wenn (oder: Falls) die das rausbekommen wirst Du wohl die Gebühr für "bis 9 Mitarbeiter" zahlen.

          Du beziehst dich auf die Vergangenheit?

          Ja. Die können das auch rückwirkend. Frag mich jetzt nicht nach der Frist.

          Aber das mit dem Auto werden die womöglich auch rausbekommen.

  2. Mahlzeit,

    naja, die GEZ gibt es nicht mehr, die werden sich auch nicht mehr melden. Wenn sich der Beitragsservice nicht bei dir meldet, halte die Füsse still und freu dich. (das wegen Tag "Meinung")

    Ansonsten ist auch ein CoSpace "Gebührenpflichtig" weil die das neue Gesetz so gestaltet haben, dass sie richtig abzocken können. Gegenüber der Abzocke vorher haben sie da noch eins drauf gesetzt.

    --
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    1. Hej m.,

      Ansonsten ist auch ein CoSpace "Gebührenpflichtig" weil die das neue Gesetz so gestaltet haben, dass sie richtig abzocken können.

      Was wäre denn die Alternative?

      Marc