Hans: Streamseite durch Provider gesperrt, Artikel 13

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Hi Auge,

der springende Punkt ist ja gerade, dass diese Regel nicht mehr gebrochen werden kann. Was ist denn mit dem Rest der Homepage? Oder gilt da auch "Schuld durch Anwesenheit", wie bei den G20-Protesten? Ansonsten hast du Recht, dass eher die Gesetzgebung zu kritisieren sei.

Gruß Hans