Hallo beatovich,
Und was wäre ein gültiger Beweis?
Den Künstler vorher kontaktieren.
Wenn ich mich aber an die publizierte Lizenz halte, der Anbieter aber nicht, kann man mir keinen Vorwurf machen.
Was heißt Anbieter in diesem Sinne?
Wenn der Urheber die Lizenz falsch verwendet, kann dir niemand einen Vorwurf machen. (Wie ich in meinem Workshop ausführe, kommt das durchaus vor, dass Urheber die CC-Lizenzen falsch verwenden.)
Wenn ein Plattformbetreiber eine CC-Lizenz „erteilt“, die das Originalwerk nicht hat, sieht man sich wohl u.U. vor Gericht und dann muss geklärt werden, wer wie haftet. Deshalb der Tipp, den ich aus der Netlabel-Szene immer wieder zitiere: „Take the risk or take the phone.“
Was ich erwarte, falls ich eine Abmahnung erhalte:
a) Dass die Abmahnung zuerst an den Anbieter geht, der Urheber des Missbrauchs ist b) Ich dann informiert werde, und mir dann eine Frist zur Reaktion gegeben wird.
Notice and Takedown, ja, das wäre fair.
Wenn dies nicht erfolgt, sehe ich mich zur Gegenklage gezwungen. Sonst verkommt das Web zu einem Wilden Westen für Abmahn-Schiesshelden.
Tja, eine kostenfreie Erstabmahnung gegen Privatpersonen wäre schon einmal ein Anfang.
Viele Grüße
Robert