Hierzulande gibt es nicht einmal eine Verfassung welche die Frage der Staatsbürgerschaft regelt.
Und wo steht geschrieben, dass das in der Verfassung stehen muss? In der DDR war es übrigens auch nicht so. Es wurde noch nie in einer deutschen Verfassung geregelt.
Letzeres tut ein Gesetz von 1913 also aus dem Deutschen Kaiser Reich. Kein Wunder also, daß ein Bundesbürger (die Mehrheit also) gar nicht weiß was der Begriff Staatsbürgerschaft bedeutet und welche Konsequenzen es damit hat.
Ja, und dieses Gesetz ist anscheinend so gut, dass man es weiterbehalten und an die heutige Zeit angepasst hat. Übrigens galt es auch eine Zeit lang in der DDR, bis man es im Staatsbürgerschaftsgesetz aufgehoben hat.
Und was hat das damit zu tun, dass angeblich keiner was mit dem Begriff „Staatsbürgerschaft“ anfangen kann?