Moin,
Da kann man geteilter Meinung sein. Denn da hat sich irgendjemand mal gedacht, er nennt das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“ einfach mal „Schengen-Abkommen“.
… und wird immer wieder zitiert.
Wenn ich diesen Begriff dann zitiere, müsste ich nicht strenggenommen „‚Schengen-Abkommen‘“ schreiben? 😜
Viele Grüße
Robert