Hallo Rolf
Ob eine Screenreader-fähige Bedienung in einer Bildergalerie erforderlich ist, weiß ich nicht.
Eine Bildergalerie sollte auf jeden Fall Tastaturbedienbar sein, wozu unter anderem auch eine visuelle Kennzeichnung der jeweils fokussierten Bedienelemente gehört.
Bedenke, dass Tastaturbedienbarkeit nicht nur für Nutzer von Screenreadern relevant ist, sondern auch für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, die zwar sehen, aber keine Maus bedienen können. Das könnte zum Beispiel bei einem Tremor der Fall sein, wie er bei Parkinson auftritt.
Viele Grüße,
Orlok