@@Rolf B
Wenn Du Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Fähigkeit als Teil der Funktionalität definierst, dann ja 😀
Und wenn du das nicht tust, ist die Definition falsch.
Ob eine Screenreader-fähige Bedienung in einer Bildergalerie erforderlich ist, weiß ich nicht. Ein blinder Nutzer könnte die Bilder sowieso nicht sehen, sich nur die alt-Texte anhören. Keine Ahnung, ob es Blinde gibt, die sich das antun.
Ich habe schon öfter Links zu Bildern Videos von Marco Zehe erhalten.
Man sollte keine wilden Spekulationen anstellen, was Menschen so alles nicht können, sondern die Sachen so bauen, dass sie möglichst von allen genutzt werden können.
Siehe auch Mandy Harvey.
Wie es sich bei sehgeschwächten Menschen verhält, die irgendwo bei 10% Sehleistung sind, kann nicht sagen. Möglicherweise nutzen die fallweise einen Screenreader, wenn die Webseite sich weigert ihren Text zu zoomen.
Hast du auch bedacht, wie es sich bei Menschen verhält, die irgendwo bei 100% Sehleistung sind, aber nicht oder nur mit Mühe lesen können und deshalb auch Screenreader verwenden?
Und wie kommst du überhaupt von Tastaturbedienbarkeit zu Screenreadern? Es ist womöglich so, dass die meisten Screenreadern-Nutzer per Tastatur navigieren. Aber nur ein Teil deren, die per Tastatur navigieren, nutzen auch einen Screenreader.
LLAP 🖖
„Wer durch Wissen und Erfahrung der Klügere ist, der sollte nicht nachgeben. Und nicht aufgeben.“ —Kurt Weidemann