hi
Ihr mal genauer hinschaut, können sich die Großen demnächst schon wieder hinter der DSGVO verstecken, die Kleinen leider nicht.
Normalerweise wird vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen. Mord, Totschlag, Kapitalverbrechen.. dahinter steckt immer ein Vorsatz und daß sowas bestraft werden muss steht sicher außer Frage.
Im Fall DSGVO ist es jedoch so, daß ein Verstoß auch ohne Vorsatz vorliegen kann, z.B. aus Unwissenheit, versehentlicher Unterlassung und insbesondere weil die Durchführungsbestimmungen unverständlich sind. Das wirklich Schlimme daran ist, daß ein vorsätzlicher Mißbrauch personenbezogener Daten durch dieses Gesetz gar nicht erkennbar ist, also auch gar nicht verfolgt werden kann. Z.B. daß Wartsab Daten seiner Benutzer sammelt und an Dritte weitergibt ist geradezu heimtückisch.
Und daß eine verschlüsselte Übertragung dem Schutz personenbezogener Daten dienen soll ist einfach nur lächerlich. Niemand muß beim bargeldlosen Bezahlen mit Geldkarte einer Erfassung und Weitergabe seiner persönlichen Daten explizit zustimmen und doch erfolgt die Erfassung und Weitergabe von Bankverbindung und Unterschrift.
DSGVO als Richtlinie wäre ok. Aber die Androhung horrender Abmahnsummen verbreitet nicht nur Angst und Schrecken sondern stellt auch unbescholtene Bürger unter Generalverdacht. Was daran gut sein soll kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
MfG