beatovich: DSGVO und E-Mail

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hallo

zu 2: Bislang nicht. Es gibt zwar ein Urteil zu unverschlüsselten Kontaktformularen, das könnte als "ähnliche Situation" angesehen werden, da auch beim Emailversand Art. 5 DSGVO, Satz 1 f angewendet werden kann.

Verlass dich nicht auf der Link. von einem umfassenden 'müssen' bei Verschlüsselung kann nicht die Rede sein. Es gelten immer noch die Faktoren Verfügbarkeit und Verhältnismässigkeit.

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