Hallo Auge,
Wir leben halt im Kapitalismus. Da wollen Geschäftemacher Geschäfte machen. Soweit, so normal.
Normal != richtig, deshalb gebe ich dir in dem Punkt auch recht, denn nicht den Geschäftemachern gilt mein Vorwurf, sondern den Instanzen die die Grundlagen dafür schaffen.
Ein Kontaktformular verschlüsselt zu übertragen, ist State of the Art. Das kann man wohl zu unter vertretbarem Aufwand verbuchen. Ob die im verlinkten Bericht genannte Kostennote von 12500€ Schmerzensgeld zu zahlen ist, soll ein Gericht klären. So what?
Ja, für dich ist alles OK, wie es ist, ich weiß. Zum Glück teile ich diese Meinung nicht.
Bloß, weil eine Abmahnung eintrudelt, heißt das nicht, dass man diese anerkennen muss. Eine Abmahnung ist keine Verurteilung. Ab damit zum Anwalt, der sich, je nach konkretem Fall, vor Lachen kringeln oder die Stirn in Falten werfen wird und absehen, was passiert.
Ach und der Anwalt macht das kostenlos? Du machst es dir aber ziemlich einfach, wenn du das so locker siehst. Viele scheuen die Kosten und den unabsehbaren Ausgang und zahlen deshalb lieber oder machen gleich den Laden zu. Siehe browser-Statistik.de
Ich weiß ja, dass du die DSGVO für ganz ganz schlimm und quasi für den Untergang des Abendlands hältst, aber
Nein, für die subtile Einleitung zur Kontrolle des Internets.
was ein Bericht über Abmahnungen wegen nicht als solcher gekennzeichneter Werbung mit der DSGVO zu tun hat, bleibt wohl auf ewig dein Geheimnis. Welches Argument wolltest du damit stützen?
Nicht mein Geheimnis, sondern allen (wirklich)Lesenden,darum habe ich es verlinkt, zugänglich:
Bei allen bisherigen Entscheidungen wurden die wegen unzulässigem Influencer Marketing "Angegriffenen" durch Wettbewerbsverbände abgemahnt. Bei diesen Wettbewerbsverbänden handelt es sich um eine deutsche Eigenheit, die bereits das Wettbewerbsgesetz von 1896 vorsah. Die Wettbewerbsverbände haben ein eigenes Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, das sonst nur Konkurrenten des Werbenden zusteht. Die Existenz von Wettbewerbsverbänden ist politisch gewollt und wird dadurch gerechtfertigt, dass Mitbewerber gegen ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ihrer Konkurrenten nicht einschreiten, weil sie die mit der Rechtsverfolgung verbundenen Risiken und Mühen nicht auf sich nehmen können oder wollen.
Du glaubst doch nicht, dass die sich das entgehen lassen, wenn schon der Erfolg bei anderen Verstößen so groß ist?
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“