Auge: DSGVO und E-Mail

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Hallo

Ein Kontaktformular verschlüsselt zu übertragen, ist State of the Art. Das kann man wohl zu unter vertretbarem Aufwand verbuchen. Ob die im verlinkten Bericht genannte Kostennote von 12500€ Schmerzensgeld zu zahlen ist, soll ein Gericht klären. So what?

Ja, für dich ist alles OK, wie es ist, ich weiß. Zum Glück teile ich diese Meinung nicht.

Für mich ist keineswegs „alles in Ordnung“. Für Rechtsstreite haben wir aber funktionierende Regeln. Entweder ich akzeptiere eine Abmahnung, oder teilweise oder nicht. Die im fraglichen Fall geforderten 12500€ Schmerzensgeld halte ich für hanebüchen, würde ich also nicht akzeptieren. Daraus ergeben sich Dinge, die zu tun sind, Wege, die zu gehen sind. Der Erste führte zu einem Anwalt meines geringsten Misstrauens.

Bloß, weil eine Abmahnung eintrudelt, heißt das nicht, dass man diese anerkennen muss. Eine Abmahnung ist keine Verurteilung. Ab damit zum Anwalt, der sich, je nach konkretem Fall, vor Lachen kringeln oder die Stirn in Falten werfen wird und absehen, was passiert.

Ach und der Anwalt macht das kostenlos?

Natürlich nicht. Kapitalismus, vergessen?

Du machst es dir aber ziemlich einfach, wenn du das so locker siehst. Viele scheuen die Kosten und den unabsehbaren Ausgang und zahlen deshalb lieber oder machen gleich den Laden zu. Siehe browser-Statistik.de

Der offensichtlich von privater Hand betriebene Dienst browser-statistik.de ist hier meiner Meinung nach eher ein Sonderfall. Solche Dienste werden wohl in den wenigsten Fällen von Privatpersonen betrieben, sondern vorwiegend von Vereinigungen und Firmen und die können sich einerseits eine juristische Vertretung durchaus leisten und haben andererseits die Mittel bereitzustellen, um die Vorgaben von Gesetzen zu erfüllen. Damit fallen Abmahngründe von vornherein weg und gut is.

Ich weiß ja, dass du die DSGVO für ganz ganz schlimm und quasi für den Untergang des Abendlands hältst, aber

Nein, für die subtile Einleitung zur Kontrolle des Internets.

Da fallen mir tausend andere Entscheidungen und Gesetze ein, aber ganz gewiss nicht die DSGVO.

was ein Bericht über Abmahnungen wegen nicht als solcher gekennzeichneter Werbung mit der DSGVO zu tun hat, bleibt wohl auf ewig dein Geheimnis. Welches Argument wolltest du damit stützen?

Nicht mein Geheimnis, sondern allen (wirklich)Lesenden,darum habe ich es verlinkt, zugänglich:

Bei allen bisherigen Entscheidungen wurden die wegen unzulässigem Influencer Marketing "Angegriffenen" durch Wettbewerbsverbände abgemahnt. Bei diesen Wettbewerbsverbänden handelt es sich um eine deutsche Eigenheit, die bereits das Wettbewerbsgesetz von 1896 vorsah. Die Wettbewerbsverbände haben ein eigenes Recht zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, das sonst nur Konkurrenten des Werbenden zusteht. Die Existenz von Wettbewerbsverbänden ist politisch gewollt und wird dadurch gerechtfertigt, dass Mitbewerber gegen ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ihrer Konkurrenten nicht einschreiten, weil sie die mit der Rechtsverfolgung verbundenen Risiken und Mühen nicht auf sich nehmen können oder wollen.

Ja nun, das sind die Entsprechungen für die Verbraucherschutzverbände für Endverbraucher. Ich habe bis jetzt nichts davon gehört oder gelesen, dass die in Sachen DSGVO abmahnberechtigt sind. Da das nicht jeder ist, gibt es ja die Fälle mit Fälschungen von Mandaten von Firmen, die diese Mandate nie ausgestellt haben.

Du glaubst doch nicht, dass die sich das entgehen lassen, wenn schon der Erfolg bei anderen Verstößen so groß ist?

Warum hören und lesen wir dann nicht schon seit einem Monat von den immer wieder beschworenen Abmahnwellen? Es gibt sie offensichtlich nicht. Sollte uns das nicht zu denken geben?

Tschö, Auge

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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett