DSGVO und Browserunterstützung?
bearbeitet von AugeHallo
> > was meinst du mit „aber die Ansicht nicht IE-kompatibel ist.“? Unlesbar oder sieht beknackt aus?
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> teilweise unlesbar und (nebensächlich) sieht deshalb natürlich auch unschön aus.
Wenn die Datenschutzerklärung „leicht zugänglich“ sein soll [^1], entspricht sie dieser Forderung nicht, wenn sie „teilweise unlesbar“ ist.
> > Einfache Textseiten müssen in allen (gängigen) Browsern (der IE11 gehört dazu) und von Screenreadern lesbar sein. Oder gilt die DSGVO nicht für alle?
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> Wer nutzt heutzutage schon eine einfache Textseite? Und nein, nicht jede Seite **muss**(gesetzlich) barrierefrei sein, während DSGVO für **(fast)alle** EU-Seiten gilt.
Dann muss eben die Datenschutzerklärung selbst eben doch „eine einfache Textseite“, also eine HTML-Seite sein [^2]. Es sollte jedenfalls nicht dagegen sprechen, die Seiten eines Auftritts, den technischen und juristischen Anforderungen nach, auf unterschiedlicher technischer Basis aufzubauen.
Tschö, Auge
[^1]: Man denke an dieser Stelle auch an die Forderung, sie in verständlicher Sprache abzufassen, die viele Erklärungen wegen der maßlosen Verwendung juristischer Begriffe meiner Meinung nach nicht erfüllen.
[^2]: Ich verstehe sowieso nicht, warum so viele Seiten – oft eines sich schnell abnutzenden Effekts wegen – Barrieren aufbauen, wo keine sein müssten.
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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett