Auge: DSGVO und Browserunterstützung?

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Hallo

was meinst du mit „aber die Ansicht nicht IE-kompatibel ist.“? Unlesbar oder sieht beknackt aus?

teilweise unlesbar und (nebensächlich) sieht deshalb natürlich auch unschön aus.

Wenn die Datenschutzerklärung „leicht zugänglich“ sein soll [1], entspricht sie dieser Forderung nicht, wenn sie „teilweise unlesbar“ ist.

Einfache Textseiten müssen in allen (gängigen) Browsern (der IE11 gehört dazu) und von Screenreadern lesbar sein. Oder gilt die DSGVO nicht für alle?

Wer nutzt heutzutage schon eine einfache Textseite? Und nein, nicht jede Seite muss(gesetzlich) barrierefrei sein, während DSGVO für (fast)alle EU-Seiten gilt.

Dann muss eben die Datenschutzerklärung selbst eben doch „eine einfache Textseite“, also eine HTML-Seite sein [2]. Das läuft dann in allen Browsern. Es sollte jedenfalls nicht dagegen sprechen, die Seiten eines Auftritts, den technischen und juristischen Anforderungen nach, auf unterschiedlicher technischer Basis aufzubauen.

Tschö, Auge

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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett

  1. Man denke an dieser Stelle auch an die Forderung, sie in verständlicher Sprache abzufassen, die viele Erklärungen wegen der maßlosen Verwendung juristischer Begriffe meiner Meinung nach nicht erfüllen. ↩︎

  2. Ich verstehe sowieso nicht, warum so viele Seiten – oft eines sich schnell abnutzenden Effekts wegen – Barrieren aufbauen, wo keine sein müssten. ↩︎