at: Datenschu ... jetzt ich auch noch

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Hallo encoder,

das folgende ist keine verbindliche Rechtsauskunft.

  • Wie würdet ihr die Anfrage zur Nutzung meiner Mailadresse beantworten? Geht dann jemand den Posteingang durch und schaut ob eine Mail von mir da ist?

Nicht den Posteingang, aber das Mailarchiv, und das hat revisionssicher zu sein, was ein Löschung ausschließt.

  • Überall steht, ich habe das Recht aus Auskunft wie meine persönlichen Daten genutzt werden. Wie würdet ihr eine Anfrage beantworten, wie "meine" IP-Adresse genutzt wird? (also nicht wo sie landet, das ist einfach beantwortet, sondern wie oft sie da steht)

Die Frage kann nur allgemein beantwortet werden, da eine Zuordnung der IP-Adressen zu einer Person nicht durch den Website-Betreiber vorgenommen wird, sondern durch den Internet-Provider.

  • Dann habe ich Anspruch auf Löschung der persönlichen Daten. Auch hier wieder die IP-Adresse, wer löscht die aus seinem Serverlog wenn ich das möchte? (welche war/ist überhaupt "meine"?)
    Ist das evtl. durch die Aufbewahrungspflicht gewisser Dinge nicht nötig?

Zunächst muss der Hosting-Anbieter keine Logfiles anlegen. Falls er das dennoch tut, wird er dies tun, um den Betrieb technisch und/oder juristisch abzusichern. Damit wird er für sich in Anspruch nehmen, die Erhebung der Daten sei angemessen und notwendig.

  • Ich habe Anspruch auf Sperrung der Nutzung meiner persönlichen Daten. Wer verhindert wie dass die im Serverlog landet? Oder zählt auch hier die Aufbewahrungspflicht?

Hier zählt die Auffassung des Hosting-Anbieters, ob er die Erhebung der Daten für angemessen und notwendig erachtet.

  • Was erzählt man in der Datenschutzerklärung korrekterweise über die Logfiles die der Provider speichert? Brauche ich mit dem einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, nur weil er seine Logfiles anlegt?

Den Umfang der Logfiles kennt der Hosting-Anbieter, den man als Website-Betreiber dazu befragen sollte. Diese Auskunft sollte dann Bestandteil der Datenschutzerklärung sein. Da der Hosting-Anbieter die Daten nicht in im Auftrag seines Kunden verarbeitet, sondern in seinem eigenen Interesse, findet keine Auftragsdatenverarbeitung statt.

  • Was ist über die Aufbewahrungsdauer der Serverlogs zu sagen? Das alles hat man als Seitenbetreiber ja nicht selbst in der Hand.

Diese Aukunft bekommt man von seinem Hosting-Anbieter und kann sie weiterleiten.

Muss beispielsweise ein Verein der Mitgliederdaten hält, auf seiner Webseite auch über diese Daten informieren, auch wenn diese Mitgliederdaten NICHT beim Besuch der Webseite entstehen?

Nein.

MfG, at