Hallo Rolf,
und am besten auch noch auf einem anderen Gerät, mit getrenntem Backup, damit der böse Locky sie nicht zerstört?
Redundanz ist da sicher ratsam, ja.
Weil - das wäre doch ein gefundenes Fressen für Abwälte: Susi muss auf ein altes Backup zurück, hat ihre opt-outs verloren und versendet eine Rundmail, in dem sie darum bittet, einen kürzlich erfolgten opt-out zu wiederholen weil sie leider einen Datencrash hatte. Zack, Abmahnung, unerwünschte Mail! Oder nicht?
Grundsätzlich halte ich eine solche Mail für dem Empfänger zumutbar und in Bezug auf Abmahnungen unschädlich, sofern sie keinen weiteren Inhalt hat und sich diese Fälle nicht häufen. Im Prinzip handelt es sich ja um ein verzögertes Opt-out-Verfahren.
Sollte bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet worden sein, findet sich die sicher auch in Papierform in einem der Ordner, die man ansonsten nur für das Finanzamt aufbewahrt.
MfG, at