Es geht um die Übermittlung personenbezogener Daten.
Und die kann man in jedem Eingabefeld platzieren. Wenn ich z.B. eine Textarea habe mit dem Label 'Gib mal Deinen Senf dazu' (Meinung, Gästebuch, Forum etc.) -- Ja wie ist denn hierzu die Sicht des Gesetzgebers -- Werden da personenbezogene Daten erhoben?
Im Zweifel ja. Hinsichtlich der grundsätzlich freien Verwendung von Eingabefeldern hast du da einen völlig richtigen Einwand gebracht.
Bei einem Gästebuch oder Forum dürfte es allerdings noch wieder etwas anders gelagert sein, denn die sind ja per se öffentlich. Wer dort etwas hinterlässt, weiss, dass er das öffentlich macht. Das ist meines Erachtens eine Willenserklärung des Benutzers an den Serverbetreiber, dass der Benutzer auf den Schutz seiner Daten verzichtet (natürlich nur jener, die tatsächlich im Forum oder Gästebuch veröffentlicht werden).
(Ich werfe an dieser Stelle nochmal ein, dass ich das alles für eine rein theoretische Diskussion halte, weil aus Gründen der "bürgerlichen Gegenwehr" sowieso jeder seine Seiten verschlüsseln sollte. Anders gesagt: Um sowas braucht sich eigentlich keiner einen Kopf machen.)
Oder gar URLencoded an den URL einer unverschlüsselten Seite anhängt. Was sagt denn der Gesetzgeber dazu?
Der Gesetzgeber kann sich nicht um jeden kleinen Pups kümmern. So ein Fall ist schon sehr speziell, da müsste man sich dann wohl oder übel vor Gericht streiten.
Und überhaupt: Der Betreiber legt im Impressum persönliche Daten unverschlüsselt offen aus weil er das muss! Aber Benutzereingaben müssen verschlüsselt übertragen werden obwohl niemand einen Benutzer dazu zwingt die einzugeben!? Der Sinn dieses Zuammenhangs erschließt sich mir nicht.
Zwischen der Impressumspflicht und dem Schutz der Nutzerdaten gibt es keinen Zusammenhang.
Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass sich beide Pflichten aus einem geschäftsmäßigen Zweck der Seite ergeben. Man kann also von der in den vergangenen Jahren breit diskutierten Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums schließen, wer auch zum besonderen Datenschutz verpflichtet ist; die betreffenden Gruppen, die Argumentationen, die Positionen sind wegen des Wörtchens geschäftsmäßig identisch.
Ansonsten besteht da aber kein Zusammenhang. Das eine ist die Pflicht, sich als öffentlich auftretender Anbieter erkennbar zu machen. Die gilt auch im "echten" Leben für jeden Tante-Emma-Laden und für jeden Großkonzern.
Das andere das Recht des Kunden auf Verschwiegenheit des Anbieters. Dieses Recht nimmst du auch ganz selbstverständlich in Anspruch, wenn du beim Betreten eines Tante-Emma-Ladens erwartest, dass Tante Emma nicht über deine perverse Vorliebe für Mettigel tratscht.