Nun, ich habe das Gesetz mal überflogen. Und einen Artikel gesucht in welchem etwa steht:
Sämtliche Seiten auf denen Benutzereingaben möglich sind, müssen verschlüsselt übertragen werden.
Solch einen Artikel gibt es nicht, also regelt das Gesetz in dieser Hinsicht gar nichts. Vielmehr regelt das Gesetz den Umgang mit persönlichen Daten. Und dieser Umgang beginnt mit der Datenerhebung.
D.h., eine Solche liegt vor, wenn die Seite dazu auffordert, persönliche Daten einzugeben, z.B. Name, Vorname, Emailadresse etc. Ein Kontaktformular mit diesen Eingabefeldern erfüllt bereits diesen Tatbestand.
Außerdem müssen ganz konkrete Gründe vorliegen für diese Datenerhebung. Beispw. eine umfängliche Erfassung der Lieferadresse für den Warenversand. Ergo ist der Wunsch eines privaten Webmasters zur Kontaktaufnahme kein konkreter Grund dafür, persönliche bzw. personenbezogene Daten zu erheben.
Also ich denke mal, persönliche Meinungen sind keine Personendaten im Sinne dieser Gesetzgebung. Daß also Seiten, auf denen der Betreiber seine Besucher dazu bittet ihre Meinung oder andrnweitig eine Bewertung abzugeben, verschlüsselt übertragen werden küssen, kann ich ich in dieser Kladde nicht erkennen.
Wie die Post mit Anr., Name, Str., PLZ, Ort
datensicher umgeht, kann ich nicht beurteilen. Hab gehört die sind da auch nicht ganz dicht. Wahrscheinlich ist die Verlockung zu groß weil diese Angaben unverschlüsselt auf den Briefumschlägen/Päckchen/Paketen stehen.
Schreiben Sie mir Ihre Meinung 😉