Art und Weise der Verschlüsselung
bearbeitet von Regina Schaukrug[Art. 5 DSGVO Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten](https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/)
> Personenbezogene Daten müssen
> …
> (5) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
Erwartet wird also "alles zumutbare" und der "[Stand der Technik](https://de.wikipedia.org/wiki/Stand_der_Technik)".