hallo
Unerheblich. Die Datenschutzerklärung musst Du trotzdem machen. Aber Du kannst dich gerne mit den Anwälten rumsteiten die sich auf sowas spezialisiert haben, und das haben die, aber sowas von! Deine Entscheidung.
Nö!
Selbst wenn eine Geschäftstätigkeit vorliegt, müsste ich allenfalls erklären, was ich aktiv tue.
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