Camping_RIDER: Finderlohn

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Aloha ;)

Alerdings muss der Schadenersatzanspruch als verloren gelten, solange die Rechtsverletzung (deren Ort, deren Verletzer) nicht bekannt ist. Macht der Finder der Rechtsverletzung also deren Ort bei Rechteinhaber bekannt, ermöglicht er dem einen geldwerten Vorteil (Abmahnung, Linzenzberechnung, usw.).

Vorsicht! Die Abmahnung ist kein geldwerter Vorteil! Dass sich manche an Abmahnungen bereichern stellt einen Rechtsmissbrauch dar, ganz sicher aber keinen Rechtsanspruch auf den man sich berufen kann!

Und die Lizenzberechnung ist etwas, was erst im Nachhinein einen geldwerten Vorteil schafft, und auch nur falls ein entsprechender Vertrag zustande kommt (der bisher-missbrauchende kann ja auch eine Unterlassungserklärung abgeben und einfach auf die Verwendung verzichten).

Auch ein Schadenersatz ist kein geldwerter Vorteil, sondern lediglich ein Ersatz für erlittenen Schaden.

Abgesehen davon ist deine Definition von "verloren" schon eine ziemlich eigene, die so sicher keiner Rechtsprüfung standhält. Wenn etwas verloren geht muss es davor besessen worden sein. Ein Schadenersatzanspruch wurde aber nicht besessen solange die Rechtsverletzung unbekannt ist, er entsteht in dem Moment, in dem ein Schaden entsteht - völlig unabhängig davon, wann er entdeckt oder eingefordert wird.

Etwas nicht kennen ≠ etwas verloren haben.

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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