klawischnigg: Finderlohn

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Hi there,

Nach BGB § 971 "Finderlohn" steht jedem ehrlichen Finder ein Finderloh zu. Ich gehe davon aus, dass sich dieser auch dingliche Güter ("Sachen") bezieht.

Und vor allem auf verlorene Sachen…

Gibt es einen solchen Finderlohn eigentlich auch für immaterielle Güter, wie ein verletztes Urheberrecht (o. ä.)?

...nicht auf verletzte Sachen. Nachdem man ein ein Recht nicht irgendwo verlieren kann, kann es auch keiner finden, und weil das keiner kann, gibt es auch keinen Finderlohn…