beatovich: Finderlohn

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hallo

IANAL, aber ich würd' den Spiess einfach umdrehen. Ich würd' ihm unter die Nase reiben, daß er sich der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hätten, wenn er es nicht gemeldet hätte…

Sehr fragwürdig.

Erst mal kann eine Urheberrechtsverletzung im Allgemeinen NUR von Rechteinhabern festgestellt werden. Von irgend jemandem zu erwarten, dass er in der Lage wäre, Urheberrechtsverletzungen zweifelsfrei zu erkennen, ist geradezu eine Einladung zu Denutiantentum.

Ihm also Beihilfe zu Urheberrechtsverletzung zu unterstellen, wäre eine ungerechtfertigte Anschuldigung, die wiederum eingeklagt werden kann.

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