Camping_RIDER: DSGVO und Verschlüsselung

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Aloha ;)

Art. 32 DSGVO, Absatz 1:

Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; diese Maßnahmen schließen gegebenenfalls unter anderem Folgendes ein:

a) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;

[...usw.usf....]

Und wo steht das bitte etwas von Pflicht?! Für mich geht aus zitiertem Artikel keine generelle Pflicht hervor.

Bitte wie? „Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter treffen Maßnahmen“. Und wenn sie das nicht tun verstoßen sie damit gegen die DSGVO und damit gegen ein Gesetz.

Natürlich sind Handlungen, die gesetzlich festgeschrieben sind, eine Pflicht. Dazu muss nicht dabeistehen, dass es sich um eine Pflicht handelt.

Das kann (und darf) bei Linuchs anders sein, vielleicht sind es Gesundheitsdaten oder andere sonstwie kritische personenbezogene Daten, aber eine generelle Pflicht, resultierend aus einem Gesetzestext sähe anders aus.

Nein! Auch deine Unterscheidung, es gäbe „kritische personenbezogene Daten“ und unkritische personenbezogene Daten ist sachlich völlig falsch. Die DSGVO kennt personenbezogene Daten und schreibt ihre Verschlüsselung vor. Dafür haben der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter zu sorgen. Punkt. Es gibt keine unkritischen personenbezogenen Daten.

In diesem Artikel lese ich fast ausschließlich Ausnahmen und Hintertürchen.

Da personenbezogene Daten zu verschlüsseln sind

So werden gerüchte gestreut, was sehr unterlassenwert wäre.

Quatsch. Du kannst natürlich auch einen Anwalt deiner Wahl befragen. Ich gehe aber davon aus, dass der dir das selbe sagt wie ich. Dein Verständnis, dass in einem Gesetz nur das pflichtmäßig zu befolgen sei, wo dabei steht, dass es sich um eine Pflicht handelt, ist vollkommen absurd.

Diese typisch deutsche obrigkeitshörige Herangehensweise, der auch ich immer wieder unterliege und mich immer wieder auch darüber ärgere. Ich glaube, andere EU-Nachbarn gehen da wesentlich pragmatischer und realitätsnäher ran und leben damit seit Jahrhunderten größtenteils auch nicht schlechter.

Manche nennen es pragmatischer und realitätsnaher. Ich nenne das illegal. Wollen wir uns daran ein Beispiel nehmen?

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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