Hallo
… auch hier, in diesem renommierten Fachforum, gilt wohl eher Vermutung als Wissen zu diesem Thema, was mal wieder zeigt wie unausgegoren die DSGVO ist.
Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?
Die Festlegungen der DSGVO unterscheiden sich nicht erheblich von den Festlegungen des nationalen BDSG, das es – mehrfach angepasst – seit den 1970-er Jahren ([edit]es waren natürlich die 1970-er und nicht die 1070-er Jahre[/edit]) gibt. Selbst die nun so bejammerte Informationspflicht gegenüber dem Subjekt der Datenerhebung gibt es schon im BDSG.
Im Übrigen ist die DSGVO seit zwei Jahren in Kraft, ohne, dass die Welt zerbrochen wäre. Nur sind nun (fast) alle auf den letzten Drücker aus ihrem tiefen Schlaf erwacht und fühlen sich nun überrascht und überfordert. Unausgegoren ist meiner Meinung nach nicht die DSGVO selbst[1], sondern der in den letzten Jahren nicht stattgefunden habende Umgang mit ihr.
Die Rechtslage Jahre lang schlicht zu ignorieren und dann rumzuheulen, wie schlimm und überraschend doch alles ist, spricht nicht gegen die DSGVO, sondern gegen die Heuler.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett
Nicht, dass ich behaupten möchte, die DSGVO wäre perfekt. Ich bin ja kein Jurist. ↩︎