Hallo Auge,
Warum hältst du die DSGVO für „unausgegoren“?
Weil offensichtlich nicht mal die grundsätzlichen(einfachsten) Fragen von Fachleuten(selbst Juristen) klar beantwortet werden können.
Die Festlegungen der DSGVO unterscheiden sich nicht erheblich von den Festlegungen des nationalen BDSG, das es – mehrfach angepasst – seit den 1070-er Jahren gibt.
Das machts dann nur noch schlimmer, wenn so ein langer Prozess nicht mal ein klares Ergebnis hervor bringt.
Im Übrigen ist die DSGVO seit zwei Jahren in Kraft, ohne, dass die Welt zerbrochen wäre. Nur sind nun (fast) alle auf den letzten Drücker aus ihrem tiefen Schlaf erwacht und fühlen sich nun überrascht und überfordert. Unausgegoren ist meiner Meinung nach nicht die DSGVO selbst[^1], sondern der in den letzten Jahren nicht stattgefunden habende Umgang mit ihr.
Die Rechtslage Jahre lang schlicht zu ignorieren und dann rumzuheulen, wie schlimm und überraschend doch alles ist, spricht nicht gegen die DSGVO, sondern gegen die Heuler.
Es ist ja auch ein Unterschied ob etwas verpflichtend ist oder nicht. Nun sind viele gezwungen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.
Nicht, dass ich behaupten möchte, die DSGVO wäre perfekt. Ich bin ja kein Jurist.
Die Juristen sind sich selbst uneins. Die DSGVO kann niemals perfekt sein, solange sie so aufgebaut sein soll. Hinzu kommt die ständige Anpassung an neue Systeme/Entwicklungen/Möglichkeiten seitens der Webseitenbetreiber. Wenn jemand 100 verschiedene Webseiten/Genres betreut und dann jede DSGVO individuell darauf anpassen muss, ist das schon alles andere als sinnvoll, m.M.n.
Gruss
Henry