Lieber beatovich,
Gibt es in der DSGVO einen Passus der Browserhersteller dazu verpflichtet, Usern eine individuell modifizierbare Browser-Firewall inklusive Subrequest-Awareness bereitzustellen?
Du kannst ja die DSGVO im Original (englische Quelle) nachlesen, wenn Du das willst.
Im Übrigen halte ich die Browserhersteller in der Sache nur betroffen, wenn Sie Telemtriedaten ihrer User sammeln. Ja, da muss ein User informiert entscheiden können, was er mit Cookies und Lesezeichen macht. Allerdings können die Browserhersteller keine Verantwortung dafür übernehmen, welche Webseiten mit ihren Besuchern was tun. Dazu gibt es ja jetzt die DSGVO!
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.