Hallo Henry,
nö, meine Frage ist eher das Gegenteil. Meine Frage ist, dürfte ich eine übertriebene Erklärung inkl. dort genannter Techniken(die momentan gar nicht und/oder optional genutzt werden) verwenden?
Ich denke, dass du dafür ein Einverständnis einholen müsstest. Die DSGVO verlangt Datensparsamkeit als Grundprinzip, sprich: nur die Daten erheben, die du wirklich benötigst und dann auch nur zu diesem speziellen Zweck nutzen. Das, was du beschreibst, scheint mir dem Prinzip zu widersprechen.
LG,
CK